Markierung und Rückverfolgung von Kleinwaffen
Mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes haben Kleinwaffenexperten des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC) ein Handbuch zur Markierung (Marking) und Rückverfolgung (Tracing) von Kleinwaffen herausgegeben. Dieses Unterrichtsmaterial soll national, regional und international Regierungsvertreter, Mitglieder der Legislative, Verwaltungsangestellte und andere an der Kleinwaffenkontrolle Beteiligte mit dem “UN Instrument on Marking and Tracing (UN M&TI)”, einem UN-Dokument zu diesem Thema, vertraut machen. Dieses Handbuch ist das neueste in einer Reihe von Modulen und Lehrmaterialien des BICC TRESA (Training and Education on Small Arms, 2003–2006) Projekts, die sich mit verschiedenen Aspekten der Kleinwaffenkontrolle befassen.
Die UN-Generalversammlung beschloss am 8. Dezember 2005 ein internationales Instrument zur Identifizierung und Rückverfolgung von illegalen Kleinwaffen und leichten Waffen (“International Instrument to Enable States to Identify and Trace, in a Timely and Reliable Manner, Illicit Small Arms and Light Weapons”; UN M&TI). „Die Frage ist: wie kann dieses Dokument in die Praxis umgesetzt werden? Wie kann es den Akteuren nahegebracht werden, die auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene Kleinwaffenkontrolle durchführen?” umreißt Michael Ashkenazi, BICC-Kleinwaffenexperte und Projektleiter, das Problem.
Das Ziel des BICC-Moduls ist deshalb, Lehrgangsteilnehmern wie Regierungsmitarbeitern, Mitgliedern der Legislative aber auch Journalisten Wissen zu vermitteln, um:
- das UN-Dokument besser zu verstehen,
- seine Implementierung auf nationaler und regionaler Ebene zu erleichtern,
- Verständnis zu wecken, wie technische Kapazitäten und Voraussetzungen einerseits mit rechtlichen und finanziellen Auswirkungen andererseits bei seiner Umsetzung verbunden sind.
„Das Modul kann z.B. einen Rahmen für Schulungen von Regierungsmitarbeitern in Nationalen Kontaktstellen für Kleinwaffen (“SALW Focal Points“) in vielen afrikanischen und asiatischen Ländern bieten, um das Instrument in diesen Ländern und Regionen umzusetzen“, erläutert Dr. Ashkenazi.
„Wo es Anstrengungen auf regionaler Ebene gibt, und zwar am besten innerhalb eines Netzwerkes regionaler Organisationen, scheinen Fortschritte bei der Kleinwaffenkontrolle leichter möglich zu sein,“ ergänzt Peter Croll, Direktor des BICC, und nennt als Beispiele das Nairobi Protokoll und die ECOWAS-Vereinbarung (beide 2006 verabschiedet).
Deutschland hat aktiv an den Verhandlungen über das internationale UN-Instrument teilgenommen. „Die Unterstützung der Bundesregierung für die Arbeit des BICC im Bereich Markierung und Rückverfolgung ist eine Folge dieses Engagements”, erklärt Botschafter Rüdiger Lüdeking, Stellvertretender Beauftragter für Abrüstung und Rüstungskontrolle der Bundesregierung.
Bei den Vereinten Nationen in New York wird vom 14. bis 18. Juli 2008 eine Konferenz stattfinden (Biennial Meeting of States, BMS), bei der die Teilnehmer über Fortschritte bei der Implementierung des „UN Programme of Action“ zur Kontrolle von illegalen Kleinwaffen diskutieren werden. Dabei wird auch die Berichterstattung über die Entwicklung von Markierung und Rückverfolgung von Kleinwaffen eine Rolle spielen. „Mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes hoffen wir, einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten und die ersten Ergebnisse unserer Trainingsmaßnahmen mit dem „Marking and Tracing Modul“ präsentieren zu können“, erklärt Elvan Isikozlu, eine Mitautorin des Handbuchs.
Das englische „Marking and Tracing Modul“, dessen Übersetzung in weitere Sprachen geplant ist, ist im Internet abrufbar unter:
http://www.tresa-online.org/modules/module.php?id=15%20

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