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Rüstungsexportbericht: Erneute Verstöße gegen EU-Richtlinien

Am Montag, den 8. Dezember präsentierte die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) in Berlin den diesjährigen Rüstungsexportbericht. Die Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern aus deutscher Produktion belaufen sich nach Recherchen der GKKE im Jahr 2007 auf 8,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr, in dem Rüstungsexporte im Wert von 7,7 Milliarden Euro bewilligt wurden, ist das eine Steigerung um 13 Prozent. Experten des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC) kritisieren in diesem Zusammenhang besonders die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Länder, die z.B. durch Menschenrechtsverletzungen gegen den EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexporte verstoßen.

2007 (dem letzten Jahr, für das Zahlen vorliegen) hat die Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern im Wert von 3,667 Milliarden Euro erteilt. Dafür bewilligte sie insgesamt 16.504 Ausfuhrlizenzen an 126 Staaten. Zusätzlich wurden Kriegswaffen in 54 Staaten ausgeführt. Der Umfang dieser Lieferungen betrug 1,010 Milliarden Euro, d.h. ca. 150 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.

Die deutsche Genehmigungspraxis für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern orientiert sich am Verhaltenskodex der Europäischen Union für Rüstungsexporte von 1998. „Nach Ermittlungen des BICC hat die Bundesregierung im Jahr 2007 2.560 Lizenzen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in 58 Staaten erteilt, die hinsichtlich des EU-Verhaltenskodex als problematisch einzustufen sind“, analysiert BICC-Experte Marc von Boemcken. Die Zahl der Empfängerländer, welche den Kriterien des EU-Kodex zumindest in einem Punkt nicht gerecht wurden bzw. werden, hat sich gegenüber dem Vorjahr (53 Staaten) also leicht erhöht. Dagegen fiel der Wert der erteilten Ausfuhrgenehmigungen in diese Länder von 1,128 Milliarden Euro (2006) auf 1,085 Milliarden Euro (2007).

Seit 2005 erhebt das Internationale Konversionszentrum Bonn (BICC) regelmäßig Daten zum Verhalten der Empfängerländer deutscher Rüstungsgüter zu sieben Kriterien, die auf dem EU-Kodex basieren (siehe: http://www.ruestungsexport.info). Dies betrifft vor allem die Menschenrechtssituation, die innere Stabilität sowie die Verträglichkeit von Rüstungsausgaben mit Entwicklung im Empfängerland.

Der Wert von genehmigten Rüstungslieferungen in Länder, die mindestens vier der BICC-Kriterien nicht erfüllen, hat im Jahr 2007 wieder zugenommen, nämlich von 157,70 Millionen (2006) auf 203,4 Millionen (2007). „Zu den problematischsten Empfänger-ländern gehören hier vor allem Pakistan, Oman, Ägypten und Angola“, betont von Boemcken. Auch nach Auffassung der GKKE stellt dies eine eindeutige Missachtung der EU-Richtlinien dar.

In Bezug auf Menschenrechte, Gewaltkonflikte und Entwicklung ergibt folgendes Bild:

  • 2007 erhielten 49 Länder, deren Menschenrechtssituation vom BICC als sehr bedenklich eingestuft wird, Rüstungsgüter aus Deutschland (2006: 44 Länder).
  • In 28 Empfängerländern deutscher Rüstungsgüter gab es schwere interne Gewaltkonflikte (2006: 27 Länder).
  • In 12 Empfängerländern bestand nach Berechnungen des BICC eine erhöhte Gefahr, dass unverhältnismäßig hohe Rüstungsausgaben die menschliche und wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigten. „Zu letzteren Staaten gehörten unter anderem Angola, Ägypten, Georgien, Mauretanien, Oman, Pakistan, Sudan und Usbekistan“, ergänzt von Boemcken.

Geographisch bildeten – wie auch bereits im Vorjahr – 13 Staaten in der Region des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas eine der größten Gruppen der problematischen Empfängerstaaten. So wurden 2007 zum Beispiel deutsche Rüstungsgüterexporte im Umfang von 45,5 Millionen Euro nach Saudi Arabien sowie im Wert von 69,3 Millionen Euro für in die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt.
Eine weitere Region mit vielen vom BICC als bedenklich eingestuften Empfängern ist Süd- und Süd-Ost Asien. „Hier sind vor allem die erteilten Genehmigungen für Rüstungslieferungen nach Pakistan (163,8 Millionen Euro), Singapur (126,3 Millionen Euro), Indien (89,9 Millionen Euro) und Malaysia (80,4 Millionen Euro) kritisch zu überprüfen“, fordert von Boemcken.