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Staatliche Kontrolle für den Export von deutschen Militär- und Sicherheitsleistungen dringend erforderlich

Die Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte durch deutsche Polizisten, die offenbar ohne Kenntnis der Bundesregierung von privaten Firmen vermittelt wurde, wirft Licht auf ein aktuelles Problem: den Export von militärischem und sicherheitsspezifischem Fachwissen aus Deutschland in alle Welt. Experten des BICC (Internationales Konversionszentrum Bonn) warnen vor einer möglichen Unterminierung der außen- und sicherheitspolitischen Richtlinien der Bundesregierung und schlagen u.a. vor, für den Export von Militär- und Sicherheitsleistungen politische Kontroll- und Steuerungsmechanismen zu schaffen, die sich am Verhaltenskodex der Europäischen Union für Rüstungsexporte orientieren sollten.

„Anders als etwa die Ausfuhr von Rüstungsgütern unterliegt der Handel mit militärischem Know-How keinerlei staatlicher Kontrolle“, erläutert BICC-Experte Marc von Boemcken. Dabei verzeichnet die Branche der Firmen, die auf dem internationalen Markt Dienstleistungen mit deutlich militärischem Bezug anbieten, schon seit Jahren einen weltweiten Wachstumsboom. Zur Angebotspalette gehören nicht allein Ausbildung und Training von Soldaten ausländischer Streitkräfte. In zunehmendem Umfang werden auch bewaffnete Sicherheitsleistungen in Kriegs- und Krisengebieten von deutschen Firmen erbracht, beispielsweise für das US-Militär und internationale Konzerne im Irak.

Nicht zuletzt die Ereignisse in Libyen zeigen, dass die bundesdeutsche Politik dem Thema militärischer Sicherheitsfirmen mehr Aufmerksamkeit widmen muss als bisher. „Die fehlende politische Kontrolle beim Export militärischer Dienstleistungen leistet einer möglichen Unterminierung der außen- und sicherheitspolitischen Richtlinien der Bundesregierung Vorschub“, warnt von Boemcken. Insbesondere besteht die Gefahr, dass entweder die Kunden oder auch die Mitarbeiter dieser Firmen gegen Menschenrechte verstoßen. So töteten z.B. am 16. September 2007 Mitarbeiter der US-amerikanischen Sicherheitsfirma Blackwater in Bagdad 17 unschuldige Zivilisten.

Es gibt in Deutschland einen überfälligen Regelungsbedarf für die Ausfuhr militärischer Expertise und Dienstleistungen. Das BICC fordert deshalb die Schaffung politischer Kontroll- und Steuerungsmechanismen wie beim Rüstungsexport. „Hierzu sollte ein Lizensierungsverfahren für Firmen gehören, die Leistungen mit militärischem Charakter im Ausland erbringen wollen“, schlägt von Boemcken vor. Die Vergabe von Lizenzen könnte sich dabei z.B. daran orientieren, ob Firmen eine Hintergrundüberprüfung von Bewerbern durchführen, bestimmte professionelle Mindeststandards bei Auswahlverfahren berücksichtigen und Mitarbeiter in Fragen des humanitären Völkerrechts unterrichten.

Zudem sollte jeder Export von Fachwissen in Länder außerhalb der NATO und Europäischen Union einer Einzelgenehmigung bedürfen, die beispielsweise beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle im Wirtschaftsministerium beantragt werden könnte. BICC Experten schlagen vor, klare Kriterien zu entwickeln, nach denen sich die Vergabe von Genehmigungen zu richten soll. Orientierung bietet der Verhaltenskodex der Europäischen Union für Rüstungsexporte von 1998. Nach diesem Regelwerk sollen keine Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt werden, wenn dadurch z.B. die politische Stabilität und die wirtschaftliche Entwicklung des Empfängerlandes beeinträchtigt wird oder dem Käufer schwere Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen werden können. „Ein ähnlicher Kodex wäre – auch auf regionaler Ebene – ebenso für die Kontrolle der Ausfuhr von Sicherheits- und Militärdienstleistungen denkbar“, erläutert von Boemcken.

Schließlich sollte die Bundesregierung auch internationale Bestrebungen zur Kontrolle von weltweit operierenden militärischen Sicherheitsfirmen unterstützen, die eine notwendige Ergänzung zu nationalen Maßnahmen darstellen.